Grundtauchschein

Mindestalter: 12 Jahre
Tauchsportärztliches Attest (bis 40 Jahre nicht älter als zwei Jahre, über 40 Jahre nicht älter als 1 Jahr
Die Ausbildung - Theorie beinhaltet folgende Themen: Allgemeines, Tauchphysik, Tauchmedizin und die theoretische Prüfung.
Die Ausbildung - Praxis beinhaltet ABC-Gewöhnung und Übungen im Pool.
Der Grundtauchschein berechtigt nur zu Tauchgängen in Begleitung eines Tauchlehrers